Richtig recyceln

Mineralischer Bauschutt sowie Beton- und Asphaltbruch können für die Wiederverwertung aufbereitet werden. Dazu sind aber eine sortenreine Trennung der Abfälle und eine genaue schriftliche Dokumentation erforderlich. Verunreinigter Bauschutt oder Bauschutt, der nicht gemäß der Recyclingbaustoffverordnung dokumentiert ist, kann nicht aufbereitet werden - daher kostet die Abgabe um ein Vielfaches mehr. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Bauschutt gemäß den nachfolgenden Punkten zu trennen. Eine Separierung lohnt sich für Sie und die Umwelt!

Recycelbarer Bauschutt:

  • Asphaltaufbruch
  • Betonabbruch
  • Ziegel sortenrein (ohne Putz- und Mörtelreste)

Nicht recycelbarer Bauschutt:

  • Putz- und Mörtelreste
  • Fliesen
  • Erde
  • Heraklith
  • Eternitprodukte
  • Kunststoffe
  • Gipskarton
  • Holz, Papier, Eisen usw.

Gesamtmengen, die 200 t je Anfallsstelle überschreiten, sind vor Anlieferung schriftlich anzumelden! Anzugeben sind: Abfallart, Anfallsort/Herkunft, Menge, Lieferzeitraum

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Auf der Website veröffentlicht am 18.01.2016 – Zuletzt publiziert am 02.08.2024 9:49:29