Recyclingdokumentation

Abfälle zum Recycling können nur mit einer entsprechenden, vollständigen Dokumentation gemäß der Recyclingbaustoffverordnung übernommen werden.

Wenn bei einer Abbruch- oder Sanierungsmaßnahme weniger als 750 t Bau- und Abbruchabfälle (Mineralischer Bauschutt, Betonabbruch, Asphaltaufbruch) anfallen - Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen - , ist keine detaillierte Dokumentation gemäß Recyclingbaustoffverordnung bei der Anlieferung notwendig. Hier reicht die schriftliche Bestätigung mittels des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Formulars
Abfallannahme für eine Kleinmenge (maximal 750 Tonnen) aus.

Bei der Annahme von
Betonabbruch und mineralischem Bauschutt recycelbar aus Bau- und Sanierungsmaßnahmen, bei welchen mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle anfallen (Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen), muss die entsprechende Dokumentation des durchgeführten Rückbaus gemäß ÖNORM B3151 vorliegen:
Ohne nachgewiesenen Rückbau
(Objektbeschreibung, Schadstofferkundung, Rückbaukonzept und Freigabeprotokoll) dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen verwendet werden und können somit ausnahmslos nur zur Deponierung angenommen werden!

Bei der Annahme von
Straßenaufbruch bzw. Altasphalt aus Verkehrsflächen, wenn bei der Abbruch- oder Sanierungsmaßnahme mehr als 750 t Bau- und Abbruchabfälle anfallen - Bodenaushubmaterial ist hier nicht einzurechnen - , sollte in der Regel eine Qualitätssicherung noch vor dem Abbrechen oder Abfräsen durchgeführt werden und der entsprechende Beurteilungsnachweis der Qualitätssicherung ist bei der Anlieferung mitzubringen. Dieser ersetzt die Dokumentation des Rückbaus.

Liegt kein entsprechendes Gutachten vor, muss im Fall von Linienbauwerken zumindest eine Dokumentation der Schadstofferkundung (Formular A der ÖNORM B3151) vorliegen.


Ohne Nachweis
dürfen diese Materialien nicht zur Herstellung von Recyclingbaustoffen verwendet werden und können somit ausnahmslos nur zur Deponierung angenommen werden.



Auf der Website veröffentlicht am 03.06.2016 – Zuletzt publiziert am 02.08.2024 9:48:23